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| Bedingungen zur Teilnahme am Partnerprogramm des Open Holiday Guide |
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Die HolidayCheck AG, Romanshorner Strasse 115, 8280 Kreuzlingen, Schweiz, betreibt Webseiten, die sich mit Reiseinformationen/-inhalten befassen. Sie ist Betreiberin der Webseiten holidaycheck.ch, holidaycheck.de, holidaycheck.at, holidaycheck.com, urlaubsbilder-online.de und openholidayguide.net. Diese Webseiten enthalten verschiedene Informationen und Bilder. Insbesondere werden Erfahrungsberichte und Urlaubsbilder von Urlaubsreisenden und Hotelgästen veröffentlicht. Jeder Nutzer kann sich kostenlos auf den Seiten der HolidayCheck AG informieren und sich auch durch das Eingeben einer eigenen Hotelbewertung oder das Hochladen von Urlaubsfotos beteiligen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die HolidayCheck AG mit der Vermittlung touristischer Leistungen (Pauschalreisen, Flüge, Hotelbuchungen, Mietwagen etc.) verschiedener Leistungsträger/ Reiseveranstalter zu beauftragen. Des Weiteren stellt die HolidayCheck AG Nutzern die unbefristete, jedoch jederzeit widerrufliche Möglichkeit zur Verfügung, Teile des Inhaltes der Webseiten des openholidayguide.net mittels Abschluss eines Partnervertrages auf nutzereigenen Webseiten einzubinden. Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer bzw. Partner und der HolidayCheck AG in Bezug auf die Nutzung dieses Partnerprogramms. Diese Bedingungen gelten auch dann für den Partnervertrag, wenn der Zugriff auf die Webseiten des Open Holiday Guide von ausserhalb der Schweiz erfolgt bzw. der Partner im Ausland seinen Sitz hat, auch ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Partners. |
| I. Vertragsinhalt |
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Der Partnervertrag dient der Unterstützung der HolidayCheck AG bei der Online Vermittlung von touristischen Leistungen und bietet dem Partner die Möglichkeit, den Nutzerverkehr auf seinen Webseiten bzw. deren Attraktivität durch eine dortige Einbindung von Inhalten des Open Hotel Guide zu erhöhen und ausserdem für über seine Webseiten bei der HolidayCheck AG vermittelten Leistungen eine Vergütung zu erhalten. Durch dieses Partnerprogramm entsteht jedoch weder ein Handelsvertretervertrag noch eine Gesellschaft zwischen Partner und der HolidayCheck AG. Bezüglich der oben bezeichneten Inhalte wird durch Abschluss des Partnervertrages ein unbefristetes, unentgeltliches, einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Das bedeutet, dass der Partner berechtigt ist, jeweils genau bezeichnete Teile der Inhalte (Grafiken, Logos, Footer, Texte) auf die folgende Art und Weise in seine Webseiten einzubinden:
Der Partner erhält nur das nicht-exklusive Recht, die jeweiligen Inhalte der Website des Open Holiday Guide im jeweils verfügbaren Zustand auf oben genannte Arten in eigene Webseiten einzubinden. Darüber hinaus erhält der Partner keine Rechte. Insbesondere ist ihm untersagt, Dritten an den Inhalten weder für noch ohne Gegenleistung Nutzungs-/Verwertungsrechte oder sonstige Gebrauchsrechte einzuräumen oder sie für oder ohne Gegenleistung weiter zu reichen oder zu überlassen, Inhalte zu entnehmen oder/und zu speichern, insbesondere zu dem Zwecke, diese auf jeglicher Art von Server, Datenbank oder sonstigem, zur Vervielfältigung oder Verbreitung geeigneten Medium abzulegen bzw. darzustellen. Darunter fällt auch die Verbreitung über elektronische Netzwerke. Dies gilt nicht, insoweit es für die Funktionsweise der oben genannten Einbindungsarten vorgesehen ist. Ausserdem ist davon eine Kopie von Inhalten zur rein privaten Nutzung ausgenommen. Des Weiteren ist es dem Partner insbesondere untersagt, über den im Rahmen der Einbindungsarten vorgesehenen/erlaubten Umfang hinaus Veränderungen/Bearbeitungen oder Ergänzungen an zur Verfügung gestellten Links, Logos, Texten, Grafiken und auch sonstigen Inhalten vorzunehmen. Die HolidayCheck AG stellt dem Partner die für die Integration der Inhalte in dessen Webseiten nötigen Informationen zur Verfügung. Dazu gehören auch die Links und Files mit den dazu erforderlichen Inhalten. Wenn Probleme bei der Einbindung auftauchen, steht das technische Team der HolidayCheck AG für Fragen unter support@openholidayguide.de zur Verfügung. Der Partner ist für die jedoch allein für die Einbindung verantwortlich, gleiches gilt für die Funktionsweise seiner Webseiten und deren technischer Kompatibilität mit den Inhalten technischen Gegebenheiten des Open Hotel Guide. Die HolidayCheck AG behält sich vor, die zu integrierenden und auch sonstigen Inhalte, insbesondere Links, Verweise, eigene Logos usw. jederzeit zu ändern. Sie informiert den Partner unverzüglich über solche Änderungen, die die technische Integration der Inhalte auf dessen Webseiten beeinflussen könnten und gibt Hinweise, um die weitere Integration der Inhalte des Open Holiday Guide auf den Partnerwebseiten zu ermöglichen. Der Partner erhält für jede über seine Webseiten erfolgte Buchung einer touristischen Leistung eine prozentuale Vergütung in Höhe von 4 % der Leistung, die ein Nutzer mittels Zugriffs über die Partnerwebseiten gebucht hat. Dies gilt jedoch nur, wenn die touristische Leistung tatsächlich in Anspruch genommen, insbesondere eine Reise tatsächlich durchgeführt wird bzw. die HolidayCheck AG ihrerseits die von den jeweiligen Reiseveranstaltern/Leistungsträgern für sie bestimmte prozentuale Vergütung bezüglich der jeweiligen gebuchten Leistung tatsächlich vereinnahmt hat. Gleiches gilt im Falle eines Storno, wenn Stornogebühren fällig und gezahlt werden. Im Falle jeglicher sonstiger Rückabwicklung entfällt die Vergütung nachträglich und wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet. Die Vergütung wird am 15. des Folgemonats nach Reiserückkehr bzw. Beendigung der Inanspruchnahme der gebuchten Leistung/Fälligkeit der Stornogebühren berechnet und dann ausgezahlt, falls ein Betrag von mindestens Euro 50 erreicht worden ist. Ansonsten erfolgt die Auszahlung des darunter liegenden Betrages am Ende eines darauf folgenden Monats, in dem die Mindestsumme von Euro 50 erreicht wird. |
| II. Vertragsabschluss |
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Die HolidayCheck AG stellt dem Partneranwärter online ein Formular für einen Antrag auf Aufnahme in das Partnerprogramm zur Verfügung. Die HolidayCheck AG behält sich vor, diesem Antrag zu entsprechen. Der Partneranwärter wird mittels Email über eine eventuelle Aufnahme unterrichtet. Die HolidayCheck AG kann innerhalb einer Frist von vier Wochen über die Annahme entscheiden. Danach gilt das Angebot des Partneranwärters als abgelehnt. Gründe müssen nicht angegeben werden |
| III. Voraussetzungen und Pflichten/Obliegenheiten des Partners und Vertragsbeendigung |
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Der Partner versichert, dass sämtliche getätigte Angaben bezüglich Name, Adresse, Kontakt, gewerblicher Nutzung, Steuernummern und Bankverbindung wahrheitsgemäß sind. Der Partner versichert außerdem, diese Angaben auch zukünftig im Partnerbereich unter www.openholidayguide.de/pp_login.php auf wahrheitsgemäßem und aktuellem Stand zu halten. Der Partner muss neben weiteren die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Des Weiteren ist der Partner dafür verantwortlich bzw. sichert zu:
Bei Verstoss gegen diese Punkte ist die HolidayCheck AG berechtigt, den Partner mittels fristloser Kündigung sofort vom Partnerprogramm auszuschliessen. Dies gilt insbesondere bei unzulässigen/rechtswidrigen Inhalten seiner Website, geschäftsschädigendem Verhalten und auch bei Verletzung der Urheber- und Kennzeichenrechte der HolidayCheck AG und Betrugsversuchen. Jede weitere Verwendung der Inhalte (Links, Footer, Grafiken, Texte usw.) der HolidayCheck AG ist danach untersagt. Bis dahin angesammelte Guthaben werden bis zum 15. des Folgemonats ausgezahlt. Ansonsten kann die HolidayCheck AG kann den Partnervertrag mit einer Frist von sieben Tagen ohne Begründung kündigen. Der Partner kann den Partnervertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angaben von Gründen kündigen. Kündigungen können in Textform mitgeteilt werden. |
| IV. Pflichten der HolidayCheck AG |
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Die HolidayCheck AG als Betreiberin des Open Holiday Guide verpflichtet sich, die Datensätze des Open Holiday Guide auf dem aktuellen Stand zu halten und sowohl Nutzern als auch Partnern nach besten Kräften eine internetbasierte Zugangsmöglichkeit zu diesen Daten zu verschaffen. Sie verpflichtet sich, den Partner mit allen notwendigen Informationen und Inhalten zu beliefern, um eine korrekte Einbindung der Inhalte des Open Holiday Guide auf den Partnerwebseiten zu ermöglichen. Die HolidayCheck AG erfasst die über die Partnerwebseiten erfolgenden Buchungen, berechnet die daraus resultierende, auf den Partner entfallende Vergütung und stellt dem Partner einen Online-Zugang zu dieser Auflistung zur Verfügung. Dabei geht die HolidayCheck AG davon aus, dass der Partner einmal täglich seine Daten sichert, um einen eventuellen Datenverlust so gering wie möglich zu halten. |
| V. Gewährleistung und Haftung |
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1. Personenschäden Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Partnervertrages seitens der HolidayCheck AG bzw. ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern sind, haftet die HolidayCheck AG im Rahmen dieser Bedingungen, der nationalen Gesetze und maßgebenden internationalen Abkommen. 2. Sachschäden Für alle Sachschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Partnervertrages seitens der HolidayCheck AG bzw. ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern sind, haftet die HolidayCheck AG höchstens für den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden und dies begrenzt bis auf Höhe der durchschnittlichen monatlichen Werbeeinnahmen. Das gilt auch in den folgenden Fällen nicht im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Garantiezusagen und in Fällen der Produkthaftung. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn haftet die HolidayCheck AG nicht. Des Weiteren haftet die HolidayCheck AG nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg des Partners. Insbesondere gibt die HolidayCheck AG keine Gewähr weder für eine ununterbrochene noch komplette Verfügbarkeit der Webseiten. Sie haftet im oben bezeichneten Rahmen insbesondere nicht für Schäden, die aufgrund eines kurzfristigen Ausfalls der Webseiten oder Beschränkung des Online-Angebotes der HolidayCheck AG entstehen (Wartungs- und Verbesserungsarbeiten, technische Störungen, Störungen der Funktionsweise des Internets). Im Falle von Wartungs- und Verbesserungsarbeiten wird die HolidayCheck AG die Partner im Falle eines berechtigten Interesses über den Beginn und das Ausmass der Arbeiten informieren. Die HolidayCheck AG haftet ebenfalls im oben bezeichneten Rahmen nicht für aus dem Verlust von Daten entstehende Schäden, die im Zusammenhang mit dem Open Holiday Guide stehen. Die HolidayCheck AG geht davon aus, dass der Partner einmal täglich seine Daten sichert, um einen eventuellen Datenverlust so gering wie möglich zu halten. Ansonsten haftet die HolidayCheck AG lediglich wie in den Nutzungsbedingungen für die Webseiten der HolidayCheck AG dargestellt, insbesondere haftet sie nicht für durch höhere Gewalt verursachte Schäden. Vorbehalten bleiben schliesslich tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in nationalen Gesetzen oder internationalen Abkommen. 3. Verjährung/Verwirkung Sämtliche Ansprüche des Partners verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Partner den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit handelt oder um sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen oder im Falle einer gesetzlich vorgesehenen verschuldensunabhängigen Haftung. Vorbehalten bleibt eine Verwirkung oder/und Verjährung nach nationalen Gesetzen oder internationalen Abkommen. |
| VI. Freistellung |
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Der Partner verpflichtet sich, die HolidayCheck AG auch auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschliesslich angemessener Kosten bzw. in gesetzlich festgelegter Höhe zur Rechtsverfolgung freizustellen, die auf einer nicht vertragsgemässen, missbräuchlichen und/oder rechtswidrigen Nutzung des Partnerprogramms, insbesondere auf einem Verstoss gegen die oben genannten Verpflichtungen beruhen. Der Partner unterstützt die HolidayCheck AG bei der Abwehr solcher Ansprüche, insbesondere durch das zur Verfügung stellen sämtlicher, zur Verteidigung erforderlichen Informationen im Bedarfsfalle. Der Partner ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der der HolidayCheck AG durch die erfolgreiche Durchsetzung solcher Ansprüche seitens Dritter entsteht. |
| VII. Abtretungsverbot |
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Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Partners gegen die HolidayCheck AG ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Partnervertrag sowie solche aus ungerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter Handlung. |
| VIII. Gültigkeit und Änderung dieser Bedingungen |
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Dem Partnervertrag selbst liegen ausschliesslich die seitens der HolidayCheck AG gesetzten Bedingungen zu Grunde. Entgegenstehenden Bedingungen eines Partners bzw. insbesondere seinen diesbezüglichen eventuellen Gegenbestätigungen unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Sie erlangen nur Wirksamkeit, wenn die HolidayCheck AG und der Partner deren Geltung ausdrücklich vereinbaren. Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform. Die HolidayCheck AG behält sich vor, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern/ ergänzen bzw. zu erneuern. Sie wird dem Partner eine eventuelle neue Fassung der Bedingungen 14 Tage vor Bereitstellung unter Hinweis auf eine Widerspruchsmöglichkeit per Link zur Einsicht zur Verfügung stellen. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieser Information gilt die neue Fassung als angenommen. |
| IX. Anwendbares Recht/Gerichtsstand |
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Es gilt das materielle Recht der Schweiz, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz der Betreiberin des Open Hotel Guide. Dies gilt nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorsehen. |
| X. Salvatorische Klausel |
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Sofern Teile dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt und der ungültige Teil gilt als durch einen solchen ersetzt, der dem Sinn und Zweck des unwirksamen Teils bzw. dem Parteiwillen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. |
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Kreuzlingen, den 20.05.2005 |
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